Inzwischen ist sie in fast jeder Geldbörse zu finden und sie gehört zum Alltag einfach dazu. Mehr als ein Viertel des Gesamtumsatzes im deutschen Einzelhandel wird mit EC-Kartenzahlung abgewickelt. Um so größer der Schreck, wenn sie nicht mehr da ist, wo sie hingehört, wenn man sie verloren hat oder noch schlimmer, wenn sie gestohlen wurde.
Sofort, nachdem man den Verlust bemerkt hat, sollte man die EC Karte sperren lassen um das Risiko finanziellen Schadens zu vermindern. Dies sollte so schnell wie möglich geschehen denn sobald die Karte als Verloren gemeldet wurde, trägt der Kunde des jeweiligen Kreditinstitutes keine Haftung mehr. Unbedingt sollte man sich den Zeitpunkt und den Gesprächspartner bei der Sperrung notieren.
Ist die Karte gestohlen worden, sollte man darüber hinaus bei der Polizei Anzeige erstatten.
Aber die EC Karte sperren zu lassen ist nicht die einzige Maßnahme, die man ergreifen sollte. Zwar gilt die EC Karte als ziemlich sicher, falls die PIN nicht gleich mitgeliefert wurde, aber nicht immer wird beim Einkauf mit der Karte die Eingabe der Geheimnummer verlangt, in manchen Geschäften entfällt sogar die Prüfung, ob eine Karte gesperrt wurde.
Das liegt einfach daran, dass diese Prüfungen einfach sehr teuer sind. Daher verzichten viele Geschäfte auf diese Sicherheit und vertrauen auf die kostenlose Möglichkeit des Elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) bzw. dem Lastschrifteinzug. Hierfür wird nur die Karte und eine Unterschrift benötigt. Dem Dieb ist es also möglich, auch ohne die Geheimnummer zu kennen mit der Karte einzukaufen.
Nun trägt in diesem Fall das Geschäft die Haftung und eine Geldrückforderung ist vollkommen rechtens. Aber für den Geschädigten bedeutet es nicht wenig Arbeit. Das Konto muss genau überprüft werden, der Händler kontaktiert und im schlimmsten Fall muss er um sein Recht kämpfen.
Schlimmer sieht es allerdings aus, sollte dem Dieb die PIN bekannt sein. In diesem Falle haftet niemand für entstandenen Schaden und sämtliche Geldbeträge, die von dem Konto gebucht wurden bevor man die EC Karte sperren ließ gehen zu Lasten des Karteninhabers, da es laut dem Frankfurter Oberlandesgericht Dieben und Betrüger unmöglich ist, nur anhand der Karte die dazugehörige PIN zu rekonstruieren und so ein fahrlässiger Umgang mit der PIN unterstellt werden kann.
Es gibt leider keinen hundertprozentigen Schutz vor EC Karten Betrug, aber die Möglichkeit das Risiko zu minimierern.
- Sorgsam mit der PIN umgehen, sie niemals mit in der Geldbörse transportieren, auch nicht in ‘codierter’ Form.
- Regelmäßig die Kontoauszüge kontrollieren, ob widerrechtliche Abbuchungen stattgefunden haben.
- Bei Abbuchungen beim Geldautomaten darauf achten, dass niemand Einsicht hat, wenn die PIN eingegeben wird.
- Beim Kreditinstitut nach Servicenummern erkundigen und diese im Handy speichern, dass man im Bedarfsfall so schnell wie möglich die EC Karte sperren kann.
Comments on this entry are closed.